Unsere Klienten aus dem Bereich Gesellschaftsrecht und M&A sind Unternehmen aus den verschiedensten Branchen in den unterschiedlichsten Phasen ihrer Geschäftszyklen: Wir begleiten Start-ups genauso wie etablierte multinationale Unternehmen. Wir unterstützen unsere Klienten bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen, der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen und der Durchsetzung ihrer Interessen in streitigen Auseinandersetzungen.

Unser Fachwissen erstreckt sich von Unternehmensgründungen, Joint Ventures, Unternehmenskäufen und -verkäufen, Fusionen und grenzüberschreitenden bzw. internationalen Transaktionen bis zu Übernahmen und Unternehmensnachfolgen. Auch in der rechtlichen Beratung des Managements großer Unternehmen, sei es in Bezug auf Corporate Governance oder einzelne unternehmerische Entscheidungen, sowie bei der Vorbereitung und Unterstützung der Durchführung von Sitzungen bzw. Versammlungen von Gesellschaftsorganen haben wir jahrelange Erfahrung.

Unsere Klienten schätzen unsere ausgeprägte Verhandlungsstärke und unsere präzisen Analysen. Wir legen Wert darauf, unsere juristische Expertise mit unternehmerischem Denken zu kombinieren: Unser Ziel ist immer, die rechtlichen Risiken zu minimieren und den geschäftlichen Erfolg unserer Klienten zu maximieren.

Ansprechpartner:

Ronald Frankl